Nein. Eine Verspätung von über 3 Stunden sichert Dir nicht automatisch einen Anspruch auf Entschädigung. Lag beispielsweise ein außergewöhnlicher Umstand vor, so besteht nach der EU-Verordnung 261/2004 kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Darüber hinaus sieht die EU-Verordnung noch weitere Ausnahmen vor, bei denen die Fluggesellschaft zur keiner Ausgleichszahlung verpflichtet ist, z.B. wenn Du den verspäteten Flug eigenständig storniert bzw. nicht angetreten hast.