rechtliche Prüfung, Rechtsberatung, Inkasso
Verfasst von Nina
Nein, dies ist leider ein weitverbreiteter Irrtum.
Einige Anbieter schreiben zwar “Jetzt Anspruch prüfen”. Aber das stimmt so nicht. Deine Eingabe, die Du über die Website solcher Portale tätigst, dient lediglich zur Informationsbeschaffung. Statt einer rechtlichen und detaillierten Analyse Deines Problemfluges, prüft deren System nur, ob die Grundvoraussetzungen der EU-Verordnung erfüllt sind. Z.B., ob eine Verspätung von über 3 Stunden vorlag. Diese Prüfung sagt jedoch überhaupt nichts über einen berichtigten Anspruch aus.
Wirst Du von einem Fluggastportal nach 14 Tagen über keine weiteren rechtlichen Schritte informiert, solltest Du nachfragen, ob in Deinem Fall überhaupt geklagt wird. Erfahrungsgemäß scheuen die zahlreichen Inkasso-Portale die Einreichung einer Klage, denn im Fall einer Niederlage muss das Portal sämtliche Kosten übernehmen.