Nein. Derzeit kaufen wir ausschließlich Ansprüche für Flugverspätungen, -streichungen oder -überbuchungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 ab.
Für entstandene Nebenkosten, wie bspw. für eine Taxifahrt zum Flughafen, Verpflegung oder notwendige Hotelübernachtungen bieten wir derzeit keine Express-Entschädigung an.